Wie ein Projekt entsteht

Im Partnerschaftsgebiet hat jede/r Einwohner/in das Recht, dem jeweiligen lokalen Komitee in den 4 Teilkommunen des Partnerschaftsgebietetes einen Vorschlag vorzutragen, der die Situation in der Gemeinde oder im Partnerschaftsgebiet verbessert. Tatsächlich nehmen aber nur Zusammenschlüsse oder Vereinigungen dieses Recht wahr (als gemeinnützig anerkannt im Sinne des Gesetzes,).

Findet der Vorschlag die Zustimmung des örtlichen Komitees, kommt eine handschriftliche kurze Ausarbeitung ins Vorauswahlverfahren. Federführend bei dieser Vorauswahl ist das lokale Komitee, beteiligt sind das jeweilige Bürgermeisteramt sowie betroffene Organisationen. Durchläuft der Vorschlag das Vorauswahlverfahren, wird er an das zentrale Komitee im Partnerschaftsgebiet Garango weitergereicht. Dort wird, in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, von dem Projektverantwortlichen (Secrétaire de suivi des projets et programmes) ein Projektantrag detailliert ausgearbeitet. Die Projektanträge enthalten eine Beschreibung des Projektes, eine Beschreibung der lokalen Situation, einen detaillierten Kostenvoranschlag, einen Zeitplan sowie Betrachtungen zur „Überlebensfähigkeit“ (viabilité) des Projektes. Das zentrale Komitee ist verantwortlich für die Weiterleitung von Anträgen an den Garangoverein, es übernimmt die Aufsicht über den Fortgang der Projekte, verwaltet die Geldmittel und rechnet schließlich mit dem Garangoverein ab.