Sie können unseren Verein jederzeit mit einer Spende auf unser Vereinskonto unterstützen
Volksbank Kurpfalz eG
IBAN: DE36 6709 2300 0033 3998 55
BIC: GENODE61WNM
Der Garangoverein Ladenburg ist dankbar für jede Spende zugunsten von Projekten in der afrikanischen Region Garango, mit der bereits seit bald 30 Jahren eine sehr fruchtbare Partnerschaft besteht. Gerade mit Spenden kommen die Wertschätzung und das Vertrauen gegenüber der Arbeit des Garangovereins deutlich zum Ausdruck. Spenden sind für den Verein Ansporn und Motivation, weiterhin alles zu tun, damit Menschen, die Hilfe benötigen, bestmöglich unterstützt werden.
Seit dem Steuerjahr 2021 benötigen Sie als Nachweis für eine Spende von mehr als 300 € gegenüber dem Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Unter diesem Betrag genügt als Nachweis die im Kontoauszug ersichtliche Buchung.
Der Garangoverein möchte sich für Spenden gerne auch bedanken. Bitte geben Sie bei einer Überweisung deshalb vollständig Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Nur mit diesen Angaben können Sie einen Brief erhalten und kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Dies gilt besonders für Spenderinnen und Spender, die nicht gleichzeitig Vereinsmitglied sind, ist aber auch bei Mitgliedern als Erleichterung für den Verein sinnvoll.
Auch der Mitgliedsbeitrag von 16 € pro Jahr und Person sowie der Geldbetrag für die Patenschaften von 70 € pro Jahr und Kind gelten als Zuwendungen und werden bei Zuwendungsbescheinigungen berücksichtigt. Zuwendungsbescheinigungen werden zu Beginn eines neuen Jahres für das abgelaufene Jahr ausgestellt.
Mit der Einreichung Ihrer Spenderdaten willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO ein. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Abwicklung Ihrer Spende. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
Übrigens: Spenden können Sie ebenso wie Mitglieds- und Patenschaftsbeiträge als Privatperson bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen (§ 10b EStG), da der Garangoverein als gemeinnützig anerkannt ist.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.