Patenschaften

Direkte Hilfe für ein Kind in Garango durch eine Patenschaft

Rund 1000 Menschen helfen bereits über 1.600 Patenkindern mit einer Patenschaft  für einen  Jahresbeitrag von 70 Euro und geben damit den Patenkindern in Garango eine echte Chance. Die von Conseillers aus dem gesamten Partnerschaftsgebiet ausgewählten und betreuten Patenkinder sind Waisen, Halbwaisen, Zwillingskinder oder besonders bedürftig. Wir vom Verein arbeiten auch hierfür alle ehrenamtlich. Die Verwaltungskosten sind sehr gering, sodass Ihr Beitrag unmittelbar den Kindern und über einen geringen Anteil für eine  Nahrungsmittelnothilfe auch besonders bedürftigen Familien zugute kommt.

Wichtige Fakten einer Patenschaft:

  • Sicherung des Besuchs der sechsjährigen Grundschule für Waisen, Halbwaisen oder Zwillinge.
  • Regelmäßige Nahrungsmittelhilfe (Hirse, Reis) für die Familie.
  • Unterstützung der Familie im Krankheitsfall.
  • Die Förderung endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres der Patenkinder und sichert damit noch den Besuch weiterführender Schulen oder einer Ausbildung nach Beendigung der Grundschulausbildung.
  • Briefkontakt ist möglich, aber keine Verpflichtung.
  • Wenn der Pate/die Patin Kontakt wünscht, sollte die Kontaktaufnahme von ihm/ihr ausgehen. Der Partnerschaftsverein bittet darauf zu achten, dass es nur Briefe in französischer Sprache im üblichen Format mit maximal 2 Blättern und vielleicht einem Bild von der Patin, dem Paten sein können. Dickere Briefe oder gar Päckchen können von Delegationen nicht mitgenommen und mit der Post nicht verschickt werden. Die Briefe, versehen mit dem Namen des Patenkindes, seinem Wohnort und der Patenschaftsnummer, können in den Vereinsbriefkasten auf der Hinterseite des Gebäudes Hauptstr. 4 in Ladenburg eingeworfen werden. Unter „Aktuelles“ hier auf der Homepage wird angekündigt, sobald sich eine Mitnahmemöglichkeit nach Garango abzeichnet.
  • Wenn der Pate/die Patin Kontakt wünscht, sollte die Kontaktaufnahme von ihm/ihr ausgehen.
  • Der Jahresbeitrag kommt komplett den Kindern zugute.
  • Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie zu Beginn eines neuen Jahres für das abgelaufene Jahr.
  • Patenschaftsbeiträge können Sie ebenso wie Mitgliedsbeiträge und Spenden als Privatperson bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen (§ 10b EStG), da der Garangoverein als gemeinnützig anerkannt ist.

Sollten Sie noch offene Fragen zu einer Patenschaft haben, können Sie sich gerne mit Frau Dr. Ursula Denecke-Singer (mp@garangoverein.de oder Tel. 0172-6311695) in Verbindung setzen.

Helfen Sie jetzt und werden Sie Pate/Patin. Hier finden Sie das Formular dazu.