Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft im Garangoverein

Wie kann ich Mitglied im Garangoverein Ladenburg e.V. werden?

  • Einen einfachen Weg hierzu finden Sie auf der Vereins-Internetseite www.garangoverein.de. Dort wird unter dem Thema „Downloads“ der Aufnahmeantrag angeboten. Nach einem Klick erscheinen sowohl das Antragsformular als auch Informationen zum Datenschutz, ein Anschreiben mit Hinweisen zur Antragstellung sowie der Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Bitte folgen Sie zur Antragstellung einfach den gegebenen Hinweisen.
  • Als weitere Möglichkeit zur Antragstellung senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Anfrage gerne auch per Post zu.

Kann ich den Aufnahmeantrag einschließlich des SEPA-Mandats elektronisch an den Verein senden?

  • Ja; auch hierzu folgen Sie bitte den Hinweisen im Anschreiben der Antragsunterlagen.

Ist eine Mitgliedschaft im Garangoverein Ladenburg e.V. Voraussetzung, wenn ich eine Patenschaft übernehmen möchte?

  • Nein, Sie können eine Patenschaft auch ohne Vereins-Mitgliedschaft übernehmen.

Warum ist eine Mitgliedschaft im Garangoverein aber empfehlenswert?

  • Mit Ihrem Jahresbeitrag von nur 16 € unterstützen Sie die Projektarbeit und das Patenschaftsprogramm des gemeinnützigen Vereins.
  • Außerdem erhalten Sie als Mitglied direkt und regelmäßig aktuelle Informationen rund um die Partnerschaft mit Garango.

Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag freiwillig und regelmäßig um einen bestimmten Betrag erhöhen?

  • Ja, Sie können Ihren regelmäßigen Mitgliedsbeitrag über den Mindestbeitrag von 16.– Euro hinaus beliebig erhöhen und auf diese Weise die Arbeit des Garangovereins verstärkt unterstützen.

Wann wird der Beitrag zur Mitgliedschaft eingezogen?

  • Der Beitrag von 16 € wird einmal jährlich zum 15. Mai eingezogen.

Kann ich wählen, ob der Mitgliedsbeitrag jährlich oder halbjährlich eingezogen werden soll?

  • Nein, ein halbjährlicher Einzug des niedrigen Mitgliedsbeitrags ist zur Gewährleistung möglichst geringer Verwaltungskosten nicht möglich. Der Verein bittet hierfür um Verständnis.

Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?

  • Ja, Mitgliedsbeiträge können Sie ebenso wie Patenschaftsbeiträge und Spenden als Privatperson bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen (§ 10b EStG), da der Garangoverein als gemeinnützig anerkannt ist.

Wann endet die Mitgliedschaft?

  • Sie können die Mitgliedschaft zum Jahresende kündigen; die Kündigung muss spätestens zum 30. September dem Vorstand des Garangovereins schriftlich vorliegen.
  • Verstirbt ein Mitglied, entspricht der Todestag dem Datum des Endes der Mitgliedschaft.

Weitere Fragen zur Bezahlung der Mitgliedsbeiträge sowie sehr willkommener Spenden

Wie lautet die Bankverbindung für die Beiträge und auch für Spenden?

  • Volksbank Kurpfalz eG, IBAN DE36 6709 2300 0033 3998 55.

Wie erfolgt die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge?

  • Um die Verwaltungskosten für den Garangoverein möglichst gering zu halten, bittet der Verein Sie dringend, ihm ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Beiträge werden dann ohne Ihre Überweisung zum angegebenen Terminen von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Fragen zur Vereinsarbeit

Wie erhalte ich Informationen über die Vereinsarbeit?

  • Über die Vereins-Homepage www.garangoverein.de.
  • Als Vereinsmitglied erhalten Sie direkt und regelmäßig aktuelle Informationen, u. a. auch mittels Newsletter.