Häufig gestellte Fragen zur Patenschaft

Wie kann ich einen Antrag auf Übernahme einer Patenschaft stellen?

  • Einen einfachen Weg hierzu finden Sie auf der Vereins-Internetseite www.garangoverein.de. Hier sehen Sie zum einen unter dem Thema Patenschaften in der letzten Zeile das Wort „Formular“; daneben wird auch unter dem Thema „Downloads“ der Antrag angeboten. Nach einem Klick erscheinen sowohl das Antragsformular als auch Informationen zum Datenschutz, ein Anschreiben mit Hinweisen zur Antragstellung sowie der Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Bitte folgen Sie zur Antragstellung einfach den gegebenen Hinweisen.
  • Als weitere Möglichkeit zur Antragstellung senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Anfrage gerne auch per Post zu.

Kann ich den Antrag für eine Patenschaft einschließlich des SEPA-Mandats elektronisch an den Verein senden?

  • Ja; auch hierzu folgen Sie bitte den Hinweisen im Anschreiben der Antragsunterlagen.

Kann ich eine Patenschaft verschenken, z. B. an meine Kinder?

  • Ja; Sie könnten dann selbstverständlich die Kosten für die Patenschaft tragen.

Kann ich nicht nur eine Patenschaft, sondern auch mehrere Patenschaften übernehmen?

  • Ja, Sie können gerne auch mehrere Patenschaften übernehmen.

Kann ich wählen, ob ich den Betrag für die Patenschaft jährlich oder halbjährlich bezahlen möchte?

  • Ja; hierzu müssen Sie im Antragsformular einfach das entsprechende Kästchen ankreuzen.

Ist eine Mitgliedschaft im Garangoverein Ladenburg e.V. Voraussetzung, wenn ich eine Patenschaft übernehmen möchte?

  • Nein, Sie können eine Patenschaft auch ohne Vereins-Mitgliedschaft übernehmen.

Warum ist eine Mitgliedschaft im Garangoverein neben der Patenschaft aber empfehlenswert?

  • Mit Ihrem Jahresbeitrag von nur 16 € unterstützen Sie die Projektarbeit und das Patenschaftsprogramm des gemeinnützigen Vereins.
  • Außerdem erhalten Sie als Mitglied direkt und regelmäßig aktuelle Informationen rund um die Partnerschaft mit Garango.

Wie erfolgt die Bezahlung der Patenschaftsbeiträge?

  • Um die Verwaltungskosten für den Garangoverein möglichst gering zu halten, bittet der Verein Sie dringend, ihm ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die jeweiligen Beträge werden dann ohne Ihre Überweisung zu den angegebenen Terminen von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Sind Patenschaftsbeiträge steuerlich absetzbar?

  • Ja, Patenschaftsbeiträge können Sie ebenso wie Mitgliedsbeiträge und Spenden als Privatperson bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen (§ 10b EStG), da der Garangoverein als gemeinnützig anerkannt ist.

Fragen bei der Auswahl eines Patenkindes

Bekomme ich Einblick in eine Liste mit Fotos möglicher Patenkinder?

  • Eine öffentliche Liste der Patenkinder existiert aus Datenschutzgründen nicht.
  • Sie können einen Termin mit der Patenschaftsbeauftragten im Büro des Garangovereins in Ladenburg vereinbaren, um ein Patenkind für Ihre Patenschaft auszuwählen.

Kann ich vor einer Antragstellung das Patenkind auf einem Foto sehen?

  • Ja, bei einem Termin mit der Patenschaftsbeauftragten im Büro des Garangovereins.

Kann ich eine Patenschaft für ein unbenanntes/unbestimmtes Patenkind beantragen?

  • Ja.

Kann ich die Patenschaft für ein Kind übernehmen, das vorher zu einer Patenschaft gehörte, die gekündigt wurde?

  • Ja.

Kann ich die Auswahl des Patenkindes mitbestimmen?

  • Ja, Sie können Wunsche äußern,
  • ob Sie lieber eine Patenschaft für einen Jungen oder für ein Mädchen wünschen,
  • ob Sie ein Patenkind aus einer unterbrochenen Patenschaft wünschen,
  • ob Sie ein besonders junges Kind fördern möchten,
  • ob Sie ein Patenkind wünschen, dass nur noch wenige Jahre dem Patenschaftsprogramm angehören und dann wegen seines Alters ausscheiden wird,
  • ob Sie die Patenschaft für ein Geschwisterkind wünschen.

Wie lange läuft eine Patenschaft?

  • Die Patenschaft beginnt mit dem Tag, an dem das Patenkind in das Förderprogramm aufgenommen wird und endet mit seinem 21. Lebensjahr.

Warum endet eine Patenschaft gelegentlich vorzeitig?

  • Wenn Patenkinder aus dem Fördergebiet (Region Garango mit den Kommunen: Garango-Stadt, Boussouma, Komtoèga und Niaogho) wegziehen,
  • wenn das Patenkind heiratet,
  • wenn das Patenkind versterben sollte.

Wie erhalte ich Informationen zu dem Patenkind, das von mir unterstützt wird?

  • Sie erhalten mit der Übernahme der Patenschaft einen Brief mit allen Informationen zu Ihrem Patenkind, die dem Garangoverein vorliegen.

Ist Briefverkehr mit dem Patenkind möglich, ggf. wie?

  • Briefverkehr mit dem Patenkind ist möglich, aber nicht nicht zwingend. Es zeigt jedoch Ihre Verbundenheit mit dem Patenkind und Ihr Interesse an der Patenschaft.
  • Ein Bild von Ihnen, also der Patin bzw. dem Paten, kann gerne im Patenbrief mitgeschickt werden.
  • Der Brief muss auf Französisch, der Amtssprache in Burkina Faso, geschrieben werden. Wenn Sie kein französisch sprechen und Sie niemanden kennen, der entsprechend behilflich ist, kann der Verein auf Wunsch Ihren Patenbrief übersetzen.
  • Sie können über ein Kontaktbüro in Garango, dessen Adresse Sie mit der Übernahme einer Patenschaft erhalten, direkt an das Patenkind schreiben.
  • Der Briefverkehr mit Ihrem Patenkind kann auch über die Patenpost laufen, die von der nächsten Delegation, die nach Garango reist, mitgenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt lagert der Ladenburger Garangoverein die Patenpost in seinem Büro. Sie können in diesem Fall den Brief an das Patenkind (bitte möglichst nur 2 Blätter in einem gewöhnlichen Umschlag, keine Päckchen) in den Vereinsbriefkasten (Hinterseite des Gebäudes Hauptstr. 4 in Ladenburg) einwerfen oder Sie schicken den Patenbrief in einem gewöhnlichen Briefumschlag per Post an: Garangoverein Ladenburg, Patenschaftsprogramm, Hauptstr. 4, 68526 Ladenburg. Versehen Sie bitte Ihren Brief an das Patenkind mit dessen Namen, seinem Wohnort und der Patenschaftsnummer.

Kann ich das Patenkind nach seinem 21. Lebensjahr, also nach Beendigung der Patenschaft, über den Verein weiterhin finanziell unterstützen?

  • Nein, das ist über den Garangoverein leider nicht möglich. Dies würde die Leistungsfähigkeit des Vereins übersteigen.
  • Eine Unterstützung über das 21. Lebensjahr hinaus ist Ihnen selbstverständlich auf direktem privatem Weg zum Patenkind möglich.